Hubertusmesse 3.11.2024

Am 03. November um 10:30 Uhr findet unsere traditionelle Hubertusmesse in der St. Martin Kirche in Flerzheim statt.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, an diesem besonderen Gottesdienst teilzunehmen, der ganz im Zeichen der Jagd und Natur steht.

Die Messe wird von Pfarrer Wolfgang Pütz gehalten, der selbst auch Jäger ist. Zudem werden die Bonner Bläser unter Leitung von Hans Peter Passmann die Messe musikalisch begleiten.

Eine schöne Gelegenheit, um innezuhalten und unserer Achtung vor dem Geschöpf Ausdruck zu verleihen.

Im Anschluss laden wir alle zu einem gemütlichen Beisammensein mit Kaffee, Kuchen, Bratwurst und Bier ein.

Wir bitten um vorherige Anmeldung, damit wir entsprechend planen können.

Die Einladung kann man sich zum Teilen und Merken hier herunterladen.


Adresse
St. Martin Kirche | Swistbach 34 | 53359 Rheinbach

18. August: Sommerfest

Im August wird es zwar keinen Stammtisch geben, dafür laden wir euch aber herzlich zum Sommerfest unseres Hegerings ein.

Am Sonntag, den 18. August von 11 bis 17 Uhr möchten wir gemeinsam mit euch einen wunderbaren Tag am Bahnhof Kottenforst verbringen und hoffen auf rege Teilnahme.

Für die bessere Planung bitten wir euch, kurz Bescheid zu geben, mit wie vielen Personen ihr teilnehmen möchtet.

Wir freuen uns auf euch!

Neue Schießvorschrift des DJV

Ab sofort gilt eine neue Schießvorschrift für alle Schießstätten, die für das jagdliche Schießen genutzt werden. Das teilte nun der Deutsche Jagdverband mit. Alles, was ihr jetzt wissen müsst, gibt’s hier.

23.-25.8. Geartester Festival

Das GEARTESTER FESTIVAL in Coesfeld ist besonders für Jungjäger interessant: Am Wochenende vom 23. bis 25. August habt ihr die Gelegenheit, jagdliche Produkte aller Art ausgiebig zu testen. Abends steigt dann die wilde Party mit Live-Musik von angesagten DJs.

Vorab: Um das GEARTESTER FESTIVAL besuchen zu können, muss man mindestens 18 Jahre alt sein und einen gültigen Jagdschein besitzen.

Alle Infos gibt’s hier.

Klarheit im Schlüssel-Urteil

Aufschlussreiches Gespräch mit NRW-Innenminister Herbert Reul

Was hat es eigentlich mit diesem Schlüssel-Urteil auf sich und welche Sicherheitsanforderungen werden an uns Jäger nun gestellt? Im Gespräch mit Innenminister Reul am 15. April 2024 konnten die Verbände Rheinischer und Westfälischer Schützenbund (RSB und WSB) sowie Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS) alle Fragen und Sorgen klären.

Wie es zum Schlüssel-Urteil kam

Das „Schlüssel-Urteil“ wurde im Zuge einer Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in NRW getroffen. Daraufhin wurden Waffenbesitzer von den zuständigen Behörden aufgefordert, die Schlüssel ihrer Waffenschränke in Behältnissen aufzubewahren, die den Sicherheitsanforderungen des Waffenschranks entsprechen, zu dem der Schlüssel passt.

Was für Verunsicherung sorgte

Eine Änderung des Waffengesetzes oder seiner Verwaltungsvorschriften gab es in diesem Zusammenhang jedoch nicht. Dies hatte nicht nur in NRW, sondern bundesweit bei Jägern, Sportschützen und Waffensammlern für Verunsicherung gesorgt.

Was ihr wissen müsst

Vorab: Ohne einen Tresor mit Zahlencode, kommt ihr nicht mehr aus. Ob eine Fristsetzung zum Nachweis der sicheren Verwahrung der Waffen und Schlüssel rechtsgültig ist und wie die verbindliche Rechtslage denn nun aussieht, erfahrt ihr hier.

Stahlschrotbeschuss für alte Flinten

Bleihaltige Flintenmunition ist in Deutschland kaum noch erlaubt. Bedeutet das „Hahn in Ruh'“ für alte Flinten? Nein, denn man kann einen  Stahlschrotbeschuss auch nachtraglich erhalten. Wie das funktioniert, erfahrt ihr hier.

Wichtig für Jagdscheinverlängerung

Die Nebenstelle der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises in Rheinbach bleibt in Folge der Flutschäden dauerhaft geschlossen.

Für die Beantragung und Verlängerung von Jagdscheinen ist weiterhin kein persönliches Erscheinen erforderlich. Die Formulare können hier heruntergeladen werden: Antrag Jagdschein

Anschließend sind die Anträge postalisch an folgende Adresse zu senden:

Rhein-Sieg-Kreis
Abteilung 30.3
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg

„Region kann keine Wölfe vertragen“

Interview mit Maximilian Freiherr von Böselager
Generalanzeiger, 28. März 2022

In keinem Land der Welt ist die Wolfsdichte so hoch wie in Deutschland. Mit den exponentiell steigenden Wolfszahlen steigt auch die Anzahl der gerissenen Nutztiere. Der Deutsche Jagdverband fordert längst ein bundeseinheitliches Wolfsmanagement, das naturverträgliche Weidewirtschaft, ungefährdete Deichpflege und den Schutz gefährdeter Arten ermöglicht.

Für Landwirte und Tierhalter sind die Folgen der Ausbreitung des Wolfes  dramatisch. Auch im rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis, im Westerwald und in Teilen der Eifel sind Wolfsrisse an Schafen keine Seltenheit mehr – im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis bei Swisttal wurden letztes Jahr auf einer Weide fünf Schafe gerissen.

Steht der Wolf also zu Unrecht unter strengem Artenschutz? Zu diesem Thema titelte der Generalanzeiger am 28. März dieses Jahres „Region kann keine Wölfe vertragen“ – ein Interview mit unserem Hegeringleiter Maximilian Freiherr von Böselager. Sein Fazit: Der Wolf gehöre nicht in unsere Region. Wölfe könnten nur artgerecht in weitgehend unbesiedelten Ländern leben, etwa in Kanada oder in Russland. Dass der Wolf strengen Artenschutz genießt, sei also falsch: „Wenn der Deutsche Jagdverband die Aufnahme in den Katalog der bejagbaren Tiere fordert, geht es darum, dass wir Jäger uns kümmern müssen und nicht Mitarbeiter von Behörden“, so von Böselager. Das bedeute aber nicht, dass der Wolf dann zum Abschuss freigegeben sei.

Aufgrund des Urheberrechts können wir das Interview hier nicht im Original anbieten. Interessierte Hegeringmitglieder können es bei unserem Hegeringleiter per E-Mail anfragen.